gemeinsam mit Ihnen wollen wir die Verbreitung des Coronavirus eindämmen und das Risiko einer Ansteckung unserer Patient*innen, Ihrer Angehörigen sowie unserer Mitarbeiter*innen reduzieren. Deswegen haben wir bis auf Weiteres unsere Besuchszeitenregelung geändert.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Das Direktorium
Krankenhäuser sind gemäß der Corona-Schutzverordnung (in der ab dem 23. Dezember gültigen Fassung) verpflichtet, Besuche im Rahmen eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zu regeln, welches Empfehlungen und Richtlinien des Robert Koch-Instituts beachtet. Für unser Haus heißt das:
Besuchszeiten: täglich von 12:00 bis 18:30 Uhr
Patient*innen ist es gestattet, täglich Besuch von möglichst nur zwei Personen zeitgleich zu empfangen.
Eine Anmeldung ist nicht nötig.
Im Eingangsbereich versichern Besucher*innen (ab 6 Jahren), dass sie mittels Selbsttest negativ getestet sind.
Bitte beachten Sie, dass es im Einzelfall und nach ärztlicher Einschätzung abweichende Regelungen geben kann.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung!
Ihr Krankenhausdirektorium