Hausordnung
Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patient/innen mit der Aufnahme in das Elisabeth Krankenhaus; für Besucher/innen und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes verbindlich.
- Wir bitten Sie sich während der ärztlichen Visiten, der Essens- und der Ruhezeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten. Stationsindividuelle Abläufe sind darüber hinaus zu berücksichtigten.
- Sollten Sie sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, sollte geeignete Kleidung getragen werden.
- Liegt eine übertragbare Krankheit vor, dürfen Sie das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des/der Arztes/Ärztin verlassen.
- Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Sollten Sie das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, bedarf dies der Absprache mit dem Behandelnden.
- Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
- Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind zu befolgen.
- Im gesamten Krankenhaus besteht ein gesetzliches Rauchverbot mit Ausnahme der speziell ausgewiesenen Bereiche. Dieses Verbot gilt ebenfalls für E-Zigaretten.
- Das Mitbringen von Drogen oder Alkohol in die Klinik sowie deren Konsum innerhalb des Krankenhausgeländes ist strikt verboten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt eine Entsorgung seitens des Krankenhauspersonals. Das Mitbringen von Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen oder Gegenständen, die als Waffe dienen können, ist strengstens untersagt.
- Bitte nehmen Sie bei der Benutzung von elektronischen Endgeräten auf Ihre Mitpatient/innen Rücksicht. Der Anschluss anderer privater Geräte (z.B. Wasserkocher, eigene Radio- und Fernsehgeräte) ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate) und medizinisch notwendige Geräte.
- Sie sind verpflichtet, die Ruhe Ihrer Nachbarn zu respektieren, indem Sie den Geräuschpegel bspw. bei der Fernseher- und Radionutzung sowie die Anzahl ihrer Besucher/innen begrenzen. Sie sind verpflichtet, die Besuchszeiten zu berücksichtigen und sich diskret und anständig zu verhalten. Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatient/innen werden externe Telefongespräche nur in der Zeit von 7.00 bis 22.00 Uhr vermittelt.
- Jegliche Form von körperlicher, verbaler, sexueller oder digitaler Gewalt, Bedrohung, Belästigung oder Diskriminierung gegenüber Mitarbeitenden, Patienten, Besuchern oder Angehörigen wird nicht geduldet und kann weitere arbeits-, zivil-, oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
- Für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände durch das Krankenhauspersonal haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
- Geld und Wertgegenstände können gegen Empfangsbestätigung von der Patientennahen Verwaltung in Verwahrung genommen werden; insoweit haftet das Krankenhaus nur nach § 690 BGB (Haftung wie für eigene Sachen). Bitte bringen Sie keine Wertgegenstände und größere Geldbeträge mit ins Krankenhaus.
- In das Krankenhaus sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.
- Geld und Wertsachen werden bei der Verwaltung in für das Krankenhaus zumutbarer Weise verwahrt.
- Bei handlungsunfähig eingelieferten Patienten werden Geld und Wertsachen in Gegenwart eines Zeugen festgestellt und dem Sekretariat der Pflegedirektion zur Verwahrung übergeben.
- Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum des Krankenhauses über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.
- Im Fall des Absatzes 4 wird in der Aufforderung ausdrücklich darauf verwiesen, dass auf den Herausgabenanspruch verzichtet wird mit der Folge, dass die zurückgelassenen Sachen nach Ablauf der Frist in das Eigentum des Krankenhauses übergehen.
- Absatz 4 gilt nicht für Nachlassgegenstände sowie für Geld und Wertsachen, die von der Verwaltung verwahrt werden. Die Aufbewahrung, Herausgabe und Verwertung dieser Sachen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
- Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet. Aufzüge und andere Transporteinrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.
Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch die Pflegenden verabreicht.
Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel als die vom Krankenhausarzt verordneten mit ihm ab.
- Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z. B. bei Diät).
- Klären Sie bitte im Voraus, ob ggf. mitgebrachte Speisen und Getränke zu Ihrer Behandlung passen und besprechen Sie dies mit den Stationsleiter/innen oder Ihren Stationsärzten/innen. Im Übrigen sind die hygienischen Vorgaben des Personals einzuhalten. Für mitgebrachte oder extern bestellte Speisen und Lebensmittel übernimmt die Elisabeth-Krankenhaus GmbH keine Haftung. Speisereste dürfen aus hygienischen Gründen nicht aufbewahrt werden. Ein Erhitzen der Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
- Um die nächtliche Ruhe zu gewährleisten, sind Besuche zwischen 08.00 Uhr und 20.00 Uhr möglich und erwünscht. Für die Intensivstationen gelten separat festgelegte Zeiten. Ausnahmen sind bitte mit dem Stationspersonal zu regeln.
- Nicht gestattet sind Besuche
- bei Kranken mit übertragbaren Krankheiten,
- durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen,
- durch betrunkene Personen. - Um der Genesung aller Patienten Genüge zu tun, halten wir eine maximale Besucherzahl von drei pro Patient für sinnvoll und praktikabel. Sollten sich andere Patienten durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, ist das Stationspersonal aufgefordert und ermächtigt, regulierend einzugreifen. Sonderregelungen mit befristeter Gültigkeit sind zu beachten.
Postsendungen werden von der Verwaltung entgegengenommen und Ihnen ausgehändigt; bei Sendungen, für welche die Post Empfangsbestätigungen verlangt, wird entsprechend den postalischen Bestimmungen verfahren.
Sämtliche Informationen, die Sie über andere Patient/innen erlangen, dürfen nicht nach außen getragen werden. Das Fotografieren und Filmen (Bild und/oder Ton) eines Krankenhausmitarbeiters oder einer medizinischen Behandlung ist prinzipiell untersagt. Auch das Fotografieren/ Filmen anderer Patient/innen ist strikt verboten, auch wenn diese sich nur im Hintergrund befinden. Film-, Fernseh-, Ton-, Video-, und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung sowie der dargestellten Personen. Dies gilt ebenfalls für anderweitige Veröffentlichungen das Haus betreffend.
Werben, Hausieren, Betteln, das Abhalten von Sammlungen und parteipolitische Betätigung sind im gesamten Krankenhausbereich untersagt.
- Sie können sich mit Wünschen, Anregungen oder Beschwerden an unsere Mitarbeiter/innen wenden oder den Patient/innenfragebogen nutzen.
- Bei Konflikten oder Problemen stehen Ihnen auch unsere unabhängigen Patient/innenfürsprecher gerne zur Verfügung. Auf Wunsch stellen die Mitarbeiter/innen der Pforte den Kontakt für Sie her.
- Die Direktoriumsmitglieder des Elisabeth-Krankenhaus Erle oder die von ihnen beauftragte Person üben das Hausrecht aus.
- Patient/innen, Begleitpersonen und Besucher/innen können bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die auf dem Krankenhausgelände geltenden Verkehrsregelungen des Krankenhauses bzw. des Geländes verwiesen werden.
- Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.
- Bei gewalttätigen oder bedrohendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Patienten, Besuchern oder Angehörigen können durch den Geschäftsführer oder die von ihm genannten Personen mit sofortiger Wirkung Hausverbote ausgesprochen und Strafanzeigen erstattet werden.
- Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum des Krankenhauses an den Verleiher zurück zu geben. Bei Rückfragen steht die Pflegebereichsleitung zur Verfügung.
Neben dieser Hausordnung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Aushang) gültig.
Direktorium, 19.02.2026