Der gesetzlich festgelegte Zuzahlungsbetrag für die vollstationäre Krankenhausbehandlung in Höhe von 10 Euro/Tag ist an der Kasse zu bezahlen. Dieser Betrag ist für maximal 28 Tage im Kalenderjahr zu entrichten. Eine Zuzahlung per Überweisung ist ebenfalls möglich. Einen Überweisungsträger erhalten Sie an der Information.

Von der Zuzahlungspflicht befreit sind:

  • Patient*innen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
  • teilstationäre Krankenhauspflege
  • Wöchnerinnen (sechs Tage Entbindungsanstaltspflege)

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