Im Rahmen der handlungsorientierten Therapien bietet das Elisabeth-Krankenhaus seinen Patienten neben der klassischen Ergotherapie (ET) auch eine Arbeitstherapie an.
Die Arbeitstherapie gibt den Patienten die Möglichkeit, an einer qualitativen und quantitativen Therapie teilzunehmen, um die obere Grenze der eigenen Leistungsfähigkeit zu erreichen und sich darüber zu stabilisieren. Erreicht wird dies durch eine ständige Zunahme von Komplexität, Dauer, Tempo und Produktivität bei stufenweiser Verringerung von Aufsicht und Fremdkontrolle.
Folgende Arbeitsbereiche stehen in der Arbeitstherapie zur Verfügung:
Diese Bereiche sollen das allgemeine Arbeitsangebot der Region widerspiegeln. Zu jedem Bereich wird ein Standardprogramm angeboten, an dem gezielt und systematisch bereichsorientierte Tätigkeiten geübt werden können. Nach dieser ersten Phase erfolgt die Übernahme von Fremdaufträgen.
Zielgruppe sind alle psychiatrischen Patienten mit mittel- und langfristigem Behandlungsbedarf, für die der Faktor Arbeit therapeutisch eingesetzt werden kann oder deren Grundarbeitsfähigkeiten gestützt, gefördert oder wiedererlangt werden sollen.
Die Teilnahme an der Arbeitstherapie ist ebenso ohne einen stationären Aufenthalt möglich. Für eine ambulante Therapie benötigt der Patient eine Heilmittelverordnung (Nr. 18 für Maßnahmen der Ergotherapie), die bestenfalls vom Facharzt oder einer Institutsambulanz ausgestellt werden sollte.